Spenden & Förderer

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) zahlt für die Betreuung der Kinder einen Tagsatz, mit dem aber die anfallenden Kosten nicht zur Gänze abgedeckt werden können. Manche Kinder brauchen einfach ein großes Stück "MEHR" an Betreuung und Zuwendung.

BIWAK hat gute Freunde, die in der Vergangenheit in großartiger Weise durch Spenden dazu beigetragen haben, dieses "MEHR" an Finanzmittel bereitzustellen. BIWAK braucht auch weiterhin viele gute Freunde, die helfen, den in den Wohngruppen betreuten Kindern ein großes Stück "MEHR" an Zukunftschancen geben zu können.

Ihnen gebührt ein herzliches Dankeschön!

Österreichische Nationalbank – Wr. Städtische Versicherung AG – Bank Austria Uni Credit Group – Casinos Austria AG – Wiener Linien GmbH & Co KG – Therme Wien GmbH – Unilever Austria GmbH – Rauhofer BauGmbH – Pfarre Laaerberg – Verein „Kleiner Bär“ – Schloss Schönbrunn Kultur- und BetriebsGmbH – Tip Top Table Catering – Komax Austria GmbH – Rotary Club Wien-Hofburg – Gärtnerei Hirschbeck - VBV Vorsorgekasse - Fam. Dr. Zenz – Fr. Dr. Hoffmann – Fr. Dr. Gill-Figwer – Fam. Knopp – Hr. Brigadier Kubiska – u.a.

Spendenaktionen

Wir sagen "DANKE" zu folgenden Spenden:

Pfarre zum göttlichen Wort und Pfarre Laaerberg 10.06.2026

Greenboys 31.03.2026

Hotel Wilhelmshof 26.01.2026

Landespolizeidirektion Wien 15.12.2025

bständig
1210 Wien
(10/2025)

Verein D`nassn Füass 16.09.2025

Charity Spendenaktion Hansson Zentrum am 06.10.2023

Arbeiter-Samariterbund
Favoriten
(12/2021)

Humanitärer Geselligkeitsverein
"D'nassn Füass"
(09/2021)

Billa Plus Markt 1100 Wien
Laxenburger Straße
(04/2021)

Bastelclub "Fleißige Bienen"
(09/2019)

Erlös aus Gardekonzert
(05/2019)

Lidl-Filiale Triesterstraße 40
(08/2018)

Pensionistenclub Fliederhof
(03/2018)

Spendenabsetzbarkeit

Seit 2009 sind Spenden an BIWAK laut einem Bescheid des Finanzamts 1/23 steuerlich absetzbar. Die Registrierungsnummer ist SO 1262. Damit finden Sie uns auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter den spendenbegünstigten Organisationen.

Ab dem Jahr 2017 gibt es für spendenbegünstigte Einrichtungen eine "Datenübermittlungspflicht" gegenüber dem Finanzministerium. Aus diesem Grund wird ersucht, auf dem Einzahlungsbeleg den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum, oder die Sozialversicherungsnummer, bekannt zu geben.

⇢ Nähere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit